Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Dokumente gewähren, die im Zusammenhang mit Kohlendioxid-Messungen bei Volkswagen-Modellen stehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Montag die Revision des Autokonzerns zurück. (Az.: BVerwG 10 C 2.20) “Das
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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