Bei Tod, Verzicht auf Rechte oder Ehescheidungen erfolgt keine automatische Löschung. Diese ist von den Miteigentümern zu beantragen. So geht’s.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Bei Tod, Verzicht auf Rechte oder Ehescheidungen erfolgt keine automatische Löschung. Diese ist von den Miteigentümern zu beantragen. So geht’s.
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