Münchner Urteil: Massage-Sturz gilt nicht als Arbeitsunfall

Wirtschaft

Ein Arbeitgeber bot seinen Mitarbeitern kostenlose Massagen an. Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg dorthin – einen Arbeitsunfall erkannte das Münchener Sozialgericht dennoch nicht.

Quelle: wirtschaft | t-online

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