Nach Gerichtsbeschluss: RKI muss Mitglieder des eigenen Krisenstabs nennen

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Das Robert Koch-Institut und mit ihm die RKI-Risikogruppe gelten als das Corona-Beratungsgremium der Bundesregierung schlechthin. Doch erst ein Gerichtsbeschluss brachte nun zumindest etwas Licht ins Dunkel der konkreten Entscheidungsfindung.
Quelle: RT DE
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