Das Meinungsforschungsinstitut Forsa zieht gegen den Bundeswahlleiter vor Gericht. Geklärt werden soll die Frage, ob Meinungsforschungsinstitute das Abstimmungsverhalten von Briefwählern in Umfragen veröffentlichen dürfen. Nach Auffassung des Bundeswahleiters ist dies unrechtmäßig.
Quelle: RT DE
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