Berlin (dpa) – Ein Überblick über die Neuregelungen im Dezember: Internetgeschwindigkeit Wenn das Internet nicht so schnell ist wie vom Anbieter versprochen, hat der Kunde künftig das Recht, weniger zu bezahlen. Falls zum Beispiel nachweislich nur 50 statt der zugesagten 100 Mbit/s bereitgestellt we
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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