Der Antrag auf Haftentlassung für Michael Ballweg wurde erneut abgelehnt. Das OLG Stuttgart stellte zeitgleich einen neuen Haftbefehl für den Gründer der Querdenkerbewegung aus. In der Begründung wird ihm jetzt nicht mehr Verdacht auf vollendeten Betrug, sondern nur noch Verdacht auf versuchten Betrug vorgeworfen.
Quelle: RT DE
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