NRW-Gastgewerbe kritisiert strenge Mindestabstand-Regel

Wirtschaft

Ein Sonderweg Nordrhein-Westfalens bei Corona-Regeln sorgt für Unmut im Gastgewerbe. Laut der noch bis zum 4. Juni gültigen Corona-Schutzverordnung muss zwischen Gästen, die drinnen an verschiedenen Tischen sitzen, ein Abstand von mindestens zwei Metern sein. In anderen Bundesländern sind es hingege
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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