Oberlandesgericht Köln erlaubt Meta die Nutzung von privaten Kundendaten für “KI-Training”

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Verbraucherschützer wollten mit einer Klage die Möglichkeiten der “Daten-Krake” Meta einschränken, um private Nutzerdaten aus Instagram- und Facebook-Konten für das KI-Training zu schützen. Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem Eilverfahren zugunsten des Zuckerberg-Unternehmens.

Quelle: RT DE

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