Verbraucherschützer wollten mit einer Klage die Möglichkeiten der “Daten-Krake” Meta einschränken, um private Nutzerdaten aus Instagram- und Facebook-Konten für das KI-Training zu schützen. Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem Eilverfahren zugunsten des Zuckerberg-Unternehmens.
Quelle: RT DE
Gesamten Artikel lesen: Read More