Der Höchste Gerichtshof hat die Verurteilung des Signa-Gründers in einem zentralen Punkt bestätigt. Damit steht fest, dass die im Herbst 2025 ausgesprochene Strafe wegen der fraglichen Vermögensverschiebung Bestand hat. Benko bleibt vorerst in Untersuchungshaft, während die juristische Aufarbeitung des Signa-Zusammenbruchs weitergeht.
Quelle: RT DE
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