In Österreich gibt es nun eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab dem Jahr 2022 eine Sterbeverfügung treffen. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein. Aktive Sterbehilfe bleibt aber verboten.
Quelle: RT DE
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