Wer als Rentner im Ausland lebt, muss spätestens bis Ende September einen Lebensnachweis erbringen – sonst können Rentenzahlungen ausbleiben.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Wer als Rentner im Ausland lebt, muss spätestens bis Ende September einen Lebensnachweis erbringen – sonst können Rentenzahlungen ausbleiben.
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