Bislang hat das deutsche Gesetz eine Widerspruchsoption bei der elektronischen Patientenakte “ePA” vorgesehen. Noch im Dezember wird in der EU über einen einheitlichen europäischen Gesundheitsdatenraum entschieden. Damit wäre es mit dem deutschen Patientendatenschutz, einschließlich der ärztlichen Schweigepflicht, vorbei.
Quelle: RT DE
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