OLG: Kein Versicherungsanspruch bei Schließung wegen Corona

Wirtschaft

Die Versicherung eines Hoteliers aus Ostfriesland muss nach einem Urteil nicht für die Verluste wegen der angeordneten Betriebsschließung in der Corona-Pandemie aufkommen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg entschied, dass der Gastronom keinen Anspruch gegen die Versicherung hat. Der Senat beg
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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