Eine Friseursalon-Betreiberin hatte vor Gericht eine Entschädigung für den Verdienstausfall im ersten Corona-Lockdown gefordert. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage nun abgewiesen. Das OLG bestätigte damit am Mittwoch die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn. Die selbstständige Friseu
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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