Banken müssen die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto grundsätzlich ermöglichen – auch bei überzogenem Konto.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Banken müssen die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto grundsätzlich ermöglichen – auch bei überzogenem Konto.
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