Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, kann einen hohen Steuerfreibetrag nutzen – ohne zusätzlichen Antrag beim Versorgungsamt. Was Sie beachten müssen.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, kann einen hohen Steuerfreibetrag nutzen – ohne zusätzlichen Antrag beim Versorgungsamt. Was Sie beachten müssen.
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