Im Konflikt um die Gründung von Betriebsräten in Sixt-Niederlassungen hat der Autovermieter einen Etappensieg errungen. Anders als in einem Parallelverfahren in Düsseldorf wies das Arbeitsgericht Frankfurt am Donnerstag die Kündigungsschutzklagen von zwei Mitarbeitern ab, die laut der Gewerkschaft V
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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