Das Amtsgericht München hat eine Klage abgewiesen, bei der Reisende Schadensersatzforderungen geltend gemacht hatten, weil sie ihren Flug wegen einer Zugverspätung verpasst hatten. Entscheidend sei, so die Richter, dass die Anreise so geplant wird, dass auch bei typischen Bahnverspätungen genügend Puffer besteht.
Quelle: touristik aktuell
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