Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier: “Der geänderte § 130 des Strafgesetzbuchs ist verfassungswidrig”

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Im RT-Interview erklärte der Kölner Strafverteidiger Dirk Sattelmaier die juristischen Probleme beim geänderten § 130 des deutschen Strafgesetzes. Bei einer Anklage bleibe zum Beispiel offen, welches Gericht festlegen darf, ob es sich bei einer vorgeworfenen “Leugnung eines Kriegsverbrechens” tatsächlich um ein Kriegsverbrechen handelt?

Quelle: RT DE

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