Eine Mandantin des Strafverteidigers Dirk Sattelmaier hatte ein Video mit einer offenbar rechtswidrigen polizeilichen Maßnahme auf einer Demonstration im Internet geteilt. Dafür wurde sie in zweiter Instanz verurteilt. Für den Rechtsanwalt ist das nicht mit geltendem Recht vereinbar.
Quelle: RT DE
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