Für die Reform der Schuldenbremse muss das Grundgesetz geändert werden. Dazu ist Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die CDU und die SPD sind für ihre Schuldenpläne daher auf die Stimmen der Grünen angewiesen. Diese wollen aber ihre Zustimmung verweigern. Die AfD hat Verfassungsklage eingelegt.
Quelle: RT DE
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