Friedensbrücke e. V. leistet seit 2015 humanitäre Hilfe im Donbass. Jetzt soll dem Verein wegen “politischer Tätigkeit” rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Das Finanzamt Eberswalde zeigt dabei einen höchst kreativen Umgang mit dem Recht.
Quelle: RT DE
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