Arbeitnehmer müssen bei Auskunftsansprüchen gegenüber ihrem Arbeitgeber die Unterlagen genau benennen, die sie erhalten wollen. Darauf verwies das Bundesarbeitsgericht am Dienstag bei der Verhandlung einer Klage aus Niedersachsen zu E-Mails. In dem Fall eines Wirtschaftsjuristen ging es um die Frage
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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