Richter: Arbeitnehmer müssen Auskunftsanspruch klar benennen

Wirtschaft

Arbeitnehmer müssen bei Auskunftsansprüchen gegenüber ihrem Arbeitgeber die Unterlagen genau benennen, die sie erhalten wollen. Darauf verwies das Bundesarbeitsgericht am Dienstag bei der Verhandlung einer Klage aus Niedersachsen zu E-Mails. In dem Fall eines Wirtschaftsjuristen ging es um die Frage
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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