In der aktuellen Corona-Situation sind der Staatsduma Gesetzentwürfe über die Verwendung von QR-Codes an öffentlichen Orten und in bestimmten Verkehrsmitteln vorgelegt worden. Bis zum 1. Februar 2022 reicht ein PCR-Test für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen aus. Danach wird eine Impfbescheinigung erforderlich.
Quelle: RT DE
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