Das russische Präsidialamt hat einen Entwurf eines neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes in die Duma eingebracht, der neben Erleichterungen der Einbürgerung auch die Möglichkeit der Ausbürgerung wegen schwerer Straftaten vorsieht. Anders als oppositionelle Medien heute berichten, ist die Ausbürgerung jedoch nur bei kürzlich eingebürgerten Staatsangehörigen möglich, nicht bei gebürtigen Staatsbürgern.
Quelle: RT DE
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