Im saarländischen Einzelhandel gilt vorerst die 2G-Regel nicht mehr. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) setzte die Zugangsbeschränkung außer Vollzug. Die Richter in Saarlouis gaben damit einem Eilantrag mehrerer saarländischer Elektronik-Fachmärkte statt. Die Entscheidung bedeute, dass
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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