Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag das “Fairer-Lohn-Gesetz” beschlossen. Es soll nun in die externe Beratung gehen, im Sommer dem Landtag vorgelegt werden und voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten. Wer einen Auftrag der öffentlichen Hand – etwa von Land, Stadt, Kommune ode
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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