Schönbohm gewinnt erneut gegen ZDF – Gericht erkennt jedoch keinen Anspruch auf Geldentschädigung

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Im Berufungsverfahren des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit (BSI) gegen das ZDF entschied das Oberlandesgericht München zugunsten des diskreditierten Ex-BMI-Mitarbeiters. Laut OLG-Pressemitteilung müsse “auch eine satirische Äußerung” sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen.

Quelle: RT DE

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