Im Berufungsverfahren des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit (BSI) gegen das ZDF entschied das Oberlandesgericht München zugunsten des diskreditierten Ex-BMI-Mitarbeiters. Laut OLG-Pressemitteilung müsse “auch eine satirische Äußerung” sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen.
Quelle: RT DE
Gesamten Artikel lesen: Read More