Schweiz sieht keine Rechtsgrundlage für Enteignung russischer Privatvermögen

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Der Eidgenössische Bundesrat, die Regierung der Schweiz, hat die Rechtslage rund um eingefrorene russische Privatvermögen prüfen lassen und kommt zu dem Schluss, dass ihre Enteignung und Weitergabe an die Ukraine rechts- und verfassungswidrig seien. Dennoch sucht man nach Möglichkeiten, russisches Staatsvermögen und Nationalbankreserven zu enteignen.

Quelle: RT DE

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