Der Bund verschärft den Schutzstatus S für Ukrainer: Nur noch Menschen aus tatsächlichen Kampfgebieten erhalten den Sonderstatus. Flüchtlinge aus der Westukraine müssen künftig Asyl beantragen. Heimatbesuche werden auf 15 Tage pro Halbjahr begrenzt. Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern und Sozialkosten zu senken.
Quelle: RT DE
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