Ab 1. Oktober sollte in Slowenien für Angestellte des öffentlichen Dienstes die 2G-Regel gelten – entweder eine überstandene Corona-Infektion oder ein Nachweis einer Impfung gegen SARS-CoV-2. Doch das Verfassungsgericht setzte die Verordnung vorläufig aus.
Quelle: RT DE
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