Sparkassen müssen sich an Cum-Ex-Steuerschulden beteiligen

Wirtschaft

Die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen müssen sich an der Begleichung von Steuerschulden in Höhe von einer Milliarde Euro aus illegalen “Cum-Ex”-Geschäften der untergegangenen Landesbank WestLB beteiligen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main mit einem Urteil vom Mittwoch entschieden. Das Urteil

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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