Sputnik V: Begutachtung durch EMA frühestens im ersten Quartal 2022 möglich

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Die Europäische Arzneimittel-Agentur kann die Begutachtung des russischen Corona-Impfstoffs Sputnik V erst im ersten Quartal 2022 anordnen, berichtet Reuters. Dafür müssen der Behörde bis Ende November alle fehlenden Daten vorgelegt werden.

Quelle: RT DE

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