Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Freitag (9.00 Uhr) mit dem Dämmen von Altbauten, die direkt an der Grundstücksgrenze stehen. Muss die Wärmedämmung von außen ans Gebäude, ragt es damit unweigerlich um einige Zentimeter aufs Nachbargrundstück. Damit sanierungswillige Eigentümer nicht an di
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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