Gegen den Stopp des Tagebaubetriebs Jänschwalde in der Lausitz wird das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) nicht vorgehen. Die Behörde als Beklagte werde keine Beschwerde gegen einen entsprechenden Gerichtsbeschluss einlegen, sagte der Sanierungsbergbau-Experte Uwe Sell
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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