Kann einer der größten und langwierigsten Anlegerschutz-Prozesse Deutschlands mit einem Vergleich beendet werden? Um diese Frage geht es vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, das an diesem Dienstag (11.00 Uhr) erneut um den sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 verhande
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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