Gaststätten oder Beherbergungsbetriebe, die wegen coronabedingter Zutrittsbeschränkungen unrentabel sind und deswegen vorübergehend schließen, haben nun auch Anspruch auf Überbrückungshilfen. Eine entsprechende Bundesregelung gelte zunächst bis Ende des Jahres und rückwirkend zum 1. November, sagte
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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