Derzeit gibt es eine politisch mediale Debatte über die Frage, ob die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, auf der Basis eines Vordiploms in Politikwissenschaften und zweier Semester Public International Law in London den Titel “Völkerrechtlerin” tragen darf, wie sie es bisher offiziell tut. RT fragt auf der BPK nach Einschätzung des Innenministeriums.
Quelle: RT DE
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