Unfall im Homeoffice: Sturz auf dem Weg zum Imbiss gilt als Arbeitsunfall

Wirtschaft

Auch die Arbeit im Homeoffice fällt grundsätzlich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gerade in der Mittagspause sind jedoch Details entscheidend.

Quelle: wirtschaft | t-online

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