Beziehern von Hartz IV droht eine Rückzahlungsverpflichtung, sollten Kinder aus entsprechenden Haushalten zuvor Schülerfahrkarten genutzt haben. Die Differenz zwischen dem Zahlbetrag der Schülerkarte und dem 9-Euro-Ticket kann vom Amt zurückgefordert werden.
Quelle: RT DE
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