Ein Start-up darf vorerst nicht mehr mit dem Kunstwort “Milck” für seine aus Hanfsamen hergestellten Alternativprodukte für Milch werben. Das entschied das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag. Die Werbung sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen den absoluten Bezeichnungsschutz für Milchprodukte d
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
Gesamten Artikel lesen: Read More