Wer in Teilzeit arbeitet, hat den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Bei der Berechnung kommt es jedoch oft zu einem Denkfehler.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Wer in Teilzeit arbeitet, hat den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Bei der Berechnung kommt es jedoch oft zu einem Denkfehler.
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