Urteil: Demo-Verbote aufgrund Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung waren “unverhältnismäßig”

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Geklagt hatte ein Bürger. Das Bundesverwaltungsgericht erkannte rückblickend, dass die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar waren.

Quelle: RT DE

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