Urteil: Kein Anspruch auf Entschädigung für coronabedingte Lockdown-Betriebsschließungen

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In einem Grundsatzurteil entschied der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gegen die Musterklage eines Gastronomen aus Brandenburg. Die Revision des Klägers wurde damit zurückgewiesen, der zuvor erfolglos bei einem Landgericht auf Zahlung von 27.017,28 Euro geklagt hatte.

Quelle: RT DE

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