Angestellte Fahrradboten müssen ihre Ausrüstung nicht zwingend selbst mitbringen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Fall von zwei Kurieren entschieden, die vom Essens-Lieferdienst “Lieferando” die Bereitstellung von dienstlichen Fahrrädern und Smartphones verlangt haben. Die Arbeitnehmer
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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