Urteil: Nachgewiesenes AstraZeneca-Impfopfer erhält trotz Hirnschaden kein Schmerzensgeld

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Den Fall behandelnde Behörden und Gutachter haben den Impfschaden einer 51-jährigen ehemaligen Erzieherin anerkannt. Ihre Klage auf Schmerzensgeld vom Hersteller AstraZeneca wurde aufgrund eines seitens des Gerichts festgestellten “positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses“ abgelehnt. Die Frau benötigt 24-Stunden-Betreuung.

Quelle: RT DE

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