Urteil: Neckermann-Manager haften nicht für späte Zahlungen

Wirtschaft

Im Prozess um die Pleite des Versandhändlers Neckermann vor fast neun Jahren hat das Landgericht Frankfurt die damaligen Manager von weiterer Haftung freigestellt. Die 21. Zivilkammer wies am Donnerstag Ansprüche des Insolvenzverwalters zurück, der von der damaligen Geschäftsführung um Henning Koopm
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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