Urteil: Vier Jahre hat das Finanzamt nach Testamentseröffnung Zeit

Wirtschaft

Wie lange nach der Eröffnung des Testaments darf das Finanzamt noch Erbschaftsteuer festsetzen? Der BFH urteilte nun: vier Jahre. Vier Kalenderjahre nach der Testamentseröffnung darf das Finanzamt in der Regel keine Erbschaftsteuer mehr festsetzen. Das gilt auch, wenn die Entscheidung des Nachlassge

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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