Urteil zu “Cum-Ex”-Geschäften wird am 28. Juli verkündet

Wirtschaft

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 28. Juli erstmals zur Strafbarkeit von “Cum-Ex”-Aktiengeschäften mit Milliardenschäden für die Steuerkasse äußern. Dann wollen die obersten Strafrichter über die Revisionen zweier vom Landgericht Bonn zu Bewährungsstrafen verurteilter Börsenhändler entscheide
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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